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   OVG Sachsen, 11.06.2019 - 4 E 57/18   

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https://dejure.org/2019,37075
OVG Sachsen, 11.06.2019 - 4 E 57/18 (https://dejure.org/2019,37075)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 11.06.2019 - 4 E 57/18 (https://dejure.org/2019,37075)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 11. Juni 2019 - 4 E 57/18 (https://dejure.org/2019,37075)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 172, GKG § 47 Abs. 1, GKG § 52 Abs. 1, GKG § 52 Abs. 8
    Vollstreckung; Neubescheidung; Streitwert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Dresden, 04.04.2012 - 7 K 824/10

    Teilerfolg der Stadt Görlitz im Rechtsstreit um Folgen ihrer "Einkreisung"

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.06.2019 - 4 E 57/18
    1 Das Verwaltungsgericht hat es in dem mit der Beschwerde angegriffenen Beschluss abgelehnt, dem Vollstreckungsschuldner ein Zwangsgeld anzudrohen, weil es der Auffassung war, dass dieser - entgegen der Auffassung der Vollstreckungsgläubigerin - seiner Verpflichtung aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 4. April 2012 - 7 K 824/10 -, die Vollstreckungsgläubigerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden, nachgekommen sei.

    Einer Vollstreckung nach § 172 VwGO des Urteils des Verwaltungsgerichts Dresden vom 4. April 2012 - 7 K 824/10 - bedarf es nicht, weil der Vollstreckungsschuldner der dort ausgesprochenen Verpflichtung zur Neubescheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts - wenn auch erst nahezu fünf Jahre später - durch den Erlass des Bescheids vom 16. März 2017 nachgekommen ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.2003 - 4 S 128/03

    Gegenstandswert bei einem Zwangsgeld gegen die Behörde.

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.06.2019 - 4 E 57/18
    Der Streitwert ist für das Vollstreckungsverfahren regelmäßig geringer zu bemessen als der Wert für das Erkenntnisverfahren, da das Vollstreckungsverfahren aus der Sicht des Gläubigers zwar darauf gerichtet ist, Zwang auf den Vollstreckungsschuldner auszuüben und ihn damit zur Erfüllung zu bewegen, dem Interesse an der Durchsetzung des Anspruchs aber nicht die gleiche Bedeutung zukommt wie der Erfüllung des Anspruchs selbst (vgl. Schneider, in: Schneider/Herget, Streitwertkommentar, Rn. 3511 ff.; Pietzner/Möller, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 172 Rn. 61 [Fn. 191: "erwägenswert"]; a. A. VGH BW, Beschl. v. 14. März 2003 - 4 S 128/03 , juris Rn. 2).
  • OVG Sachsen, 25.06.2018 - 4 E 66/17

    Streitwert; Gegenstandswert; Vollstreckungsverfahren; Vollstreckung; Zwangsgeld

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.06.2019 - 4 E 57/18
    Dies ergibt sich auch daraus, dass in Bezug auf dasselbe Erkenntnisverfahren mehrere Vollstreckungsverfahren geführt werden können, und ein Zwangsgeld gemäß § 172 Satz 2 VwGO wiederholt angedroht, festgesetzt und vollstreckt werden kann, so dass es unangemessen erscheint, in diesen Verfahren jeweils den vollen Wert für die Erfüllung des materiellen Anspruchs anzusetzen (so bereits SächsOVG, Beschl. v. 25. Juni 2018 - 4 E 66/17 -, juris Rn. 3).11 Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO, § 68 Abs. 1 Satz 5 i. V. m. § 66 Abs. 3 Satz 3 GKG).
  • OVG Sachsen, 02.12.2022 - 4 A 566/20

    Isolierte Anfechtungsklage; Klageänderung; Rechtsschutzbedürfnis;

    Die hiergegen gerichtete Beschwerde der Klägerin hat der Senat mit Beschluss vom 11. Juni 2019 - 4 E 57/18 - als unbegründet zurückgewiesen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2021 - 6 E 901/20

    Bestimmung des i.R. der Gegenstandswertfestsetzung zu berücksichtigenden

    So aber Sächs. OVG, Beschluss vom 11. Juni 2019 - 4 E 57/18 -, juris Rn. 10; Nds. OVG, Beschluss vom 11. September 2020 - 10 OA 173/20 -, juris Rn. 3.
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